Richtlinien für den Verkauf auf Flohmärkten

Die Landesregierung hat Richtlinien für den Verkauf auf Flohmärkten festgelegt. Diese besagen, dass nur...

Veröffentlichungsdatum:

10.04.2025

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Die Landesregierung hat Richtlinien für den Verkauf auf Flohmärkten festgelegt. Diese besagen, dass nur nichtgewerbliche Händler, die gelegentlich und sporadisch Waren von geringem Wert verkaufen oder tauschen, auch als Hobbyisten bekannt, auf diesen Märkten tätig sein dürfen. Um ihre Verkaufstätigkeit ausüben zu können, müssen Hobbyisten künftig einen Erkennungsausweis für Hobbyisten besitzen. Ab Mai 2025 können interessierte Personen, die in der Gemeinde Sarntal ihren Wohnsitz haben, bei der Ortspolizei Sarntal einen Antrag auf Ausstellung dieses Ausweises einreichen. Das Antragsformular steht hier zum Download bereit. 

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Zuletzt aktualisiert: 24.04.2025, 14:36 Uhr

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