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Aufgrund neuer Bestimmungen, die die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen auf gesamtstaatlicher...
Die Verordnung der Gemeinde Sarntal regelt die Vergabe und Nutzung der Dachmarke „Sarntal“ bzw. „Val Sarentino“, um ein einheitliches Erscheinungsbild regionaler Produkte und Dienstleistungen sowie die Einhaltung der Markenrichtlinien sicherzustellen.
22.12.2015
Die Verordnung der Gemeinde Sarntal vom 22. Dezember 2015 betrifft die Vergabe und Nutzung der Dachmarke „Sarntal“ bzw. „Val Sarentino“.
Sie regelt, wer die Marke nutzen darf, unter welchen Bedingungen sie vergeben wird und wie die Einhaltung der Markenrichtlinien sichergestellt wird.
Ziel ist es, ein einheitliches, qualitativ hochwertiges Erscheinungsbild für Produkte und Dienstleistungen aus dem Sarntal zu fördern und die regionale Identität zu stärken.
Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 10:16 Uhr