Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten

Die Verordnung der Gemeinde Sarntal vom 1. Januar 2021 regelt die Erhebung von Vermögensgebühren für Konzessionen, Genehmigungen, Werbemaßnahmen und Marktbesetzungen, um die Nutzung öffentlicher Flächen und Bewilligungen transparent zu strukturieren und kommunale Einnahmen zu sichern.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2021

Beschreibung

Die Verordnung der Gemeinde Sarntal vom 1. Januar 2021 regelt die Erhebung von Vermögensgebühren für Konzessionen, Genehmigungen und Werbemaßnahmen sowie für Marktbesetzungen.

Sie legt fest, welche Tätigkeiten und Nutzungen gebührenpflichtig sind, wie die Gebühren berechnet werden und wer zur Zahlung verpflichtet ist.  

Ziel ist es, die Nutzung öffentlicher Flächen und Genehmigungen klar zu ordnen und Einnahmen für die Gemeindeverwaltung zu sichern.

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01.01.2021

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Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 13:48 Uhr