Die Verordnung der Gemeinde Sarntal vom 4. März 2015 regelt die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltssteuer (Ortstaxe), indem sie steuerpflichtige Unterkunftsarten, Berechnungsmodalitäten und Abgabenverantwortliche definiert, um die Finanzierung touristischer Infrastruktur und Dienstleistungen zu unterstützen.