Verordnung über den Handel auf öffentlichen Flächen

Die Verordnung der Gemeinde Sarntal regelt die Nutzung öffentlicher Flächen für Wander-, Markt- und Einzelhandel, indem sie Voraussetzungen, zulässige Standorte und Verfahren zur Genehmigung definiert.

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Veröffentlichungsdatum

10.09.2014

Beschreibung

Die Verordnung der Gemeinde Sarntal vom 10. September 2014 regelt den Handel auf öffentlichen Flächen und betrifft Wander-, Markt- und Einzelhandel.

Sie legt fest, welche Flächen genutzt werden dürfen, welche Voraussetzungen Händler erfüllen müssen und wie Genehmigungen beantragt werden.  

Ziel ist es, ein geordnetes, faires und transparentes Handelsumfeld im öffentlichen Raum zu gewährleisten.

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Veröffentlichungsdatum

10.09.2014

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Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 10:26 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

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Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

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Das Pfarrblatt der Pfarreien  Reinswald und Durnholz informiert über kirchliche Veranstaltungen, Termine...