Verordnung über die Videoüberwachung zum Schutz des ländlichen Raums

Die Verordnung der Gemeinde Sarntal regelt die Installation und Nutzung von Videokameras zum Schutz des ländlichen Raums, legt Datenschutzrichtlinien sowie Zugriffsrechte fest und dient der Vermeidung von Sachbeschädigung und illegaler Müllentsorgung.

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Veröffentlichungsdatum

27.03.2019

Beschreibung

Die Verordnung der Gemeinde Sarntal vom 27. März 2019 regelt die Videoüberwachung zum Schutz des ländlichen Raums.

Sie legt fest, wo und wie Kameras installiert werden dürfen, wer Zugriff auf die Aufnahmen hat und wie Datenschutzvorgaben einzuhalten sind.  

Ziel ist es, Sachbeschädigungen und illegale Abfallentsorgung zu verhindern, die Sicherheit zu erhöhen und das Gemeindegebiet wirksam zu schützen.

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Veröffentlichungsdatum

27.03.2019

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Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 13:55 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

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Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

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Das Pfarrblatt der Pfarreien  Reinswald und Durnholz informiert über kirchliche Veranstaltungen, Termine...