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Aufgrund neuer Bestimmungen, die die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen auf gesamtstaatlicher...
Genehmigung u. Überwachung der privaten u. öff. Bautätigkeit, Raumordnung und Urbanistik, Gemeindeentwicklungsplan Raum und Landschaft, sowie Durchführungspläne.
Das Bauamt ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung der privaten und öffentlichen Bautätigkeit, inklusive Benutzunsgenehmigungen, sowie für Raumordnung und Urbanistik, die Erstellung und Verwaltung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft, sowie für die Genehmigung und Verwaltung der Durchführungspläne.
Zuletzt aktualisiert: 30.09.2025, 07:57 Uhr