BenutzernamePasswortNeuer BenutzerPasswort vergessen / ändern
Aufgrund neuer Bestimmungen, die die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen auf gesamtstaatlicher...
Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren, inklusive Zwangseintreibung und Müllsackausgabe.
Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Vermögensgebühr für ‚Werbemittel und Vermögensgebühr, Besetzung öffentlicher Flächen), inklusive Zwangseintreibung und Müllsackausgabe.
Zuletzt aktualisiert: 01.09.2025, 14:57 Uhr