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Aufgrund neuer Bestimmungen, die die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen auf gesamtstaatlicher...
Die Kommission ist im Landesgesetz Nr. 9 vom 10. Juli 2018 und in der Gemeindebauordnung vorgesehen und geregelt.
Nach Abschluss der Überprüfung und Bearbeitung des Baugesuches seitens des zuständigen Gemeindeamtes und des Gemeindetechnikers gibt die Kommission ihr Gutachten in jenen Fällen ab, in denen die Baugenehmigung im Sinne der vorangehenden Artikel erforderlich ist und zwar unter folgenden Gesichtspunkten:
Zuletzt aktualisiert: 31.07.2025, 15:53 Uhr