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Aufgrund neuer Bestimmungen, die die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen auf gesamtstaatlicher...
Die Gemeindekommission für Landschaft, 2018 eingeführt und 2025 neu ernannt, erstellt nicht-bindende Stellungnahmen zu Landschaftsgenehmigungen und bindende für Photovoltaikanlagen.
Nach Abschluss der Überprüfung und Bearbeitung des Baugesuches seitens des zuständigen Gemeindeamtes und des Gemeindetechnikers gibt die Kommission ihr Gutachten in jenen Fällen ab, in denen die Baugenehmigung im Sinne der vorangehenden Artikel erforderlich ist und zwar unter folgenden Gesichtspunkten:
Zuletzt aktualisiert: 31.07.2025, 15:49 Uhr