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Aufgrund neuer Bestimmungen, die die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen auf gesamtstaatlicher...
Die örtliche Höfekommission regelt Eigentumsfragen und Hofübergaben der „Geschlossenen Höfe“.
Ziel ist die Wahrung und geregelte Weitergabe von „Geschlossenen Höfen“, wobei jede Kommission mindestens eine Frau enthalten muss und bei Eigentumsfragen, Erbfolgen oder Hofschließungen entscheidet.
Das Ansuchen steht als PDF-Version online zur Verfügung.
Zuständig:
Mair Helga
Zuletzt aktualisiert: 01.09.2025, 14:41 Uhr