Schlachttag: Donnerstag
Schlachtungen werden nur nach vorheriger Anmeldung in der Gemeinde (Tel. +39 0471 623449 oder E-Mail allgemeine.dienste@gemeinde.sarntal.bz.it.) angenommen. Sollten angemeldete Schlachtungen abgesagt werden, sind die bereits vorgemerkten Tiere mindestens 3 Tage vorher abzumelden, andernfalls wird eine Gebühr von 25,00 € verrechnet.
Nicht angemeldete Tiere werden nur bei genügend freier Tageskapazität angenommen. Dafür wird ein Aufpreis von 50% auf die normalen Schlachtgebühren berechnet.
Wichtig: Es werden nur saubere Tiere angenommen. Formulare "Mod. 4" sind im Schlachthof nicht mehr erhältlich. Das Modell kann im digitalen Stallregister ausgefüllt werden. Transportscheine für Eigentransport sind im Schlachthof erhältlich.
In den Gebühren inbegriffen ist die Schlachtung, die Entsorgung der Schlachtabfälle, die tierärztliche Beschau und die Lagerung im Kühlraum für 5 Tage (ab Schlachttag); danach werden 5,00 €/Tag berechnet.
Gebühren für Schlachtungen:
Tier | Gebühren ohne MwSt. |
---|
Jungrind bis zu 8 Monate alt | 55,00 € |
Rind | 105,00 € |
Pferde | 105,00 € |
Fohlen, Esel | 60,00 € |
Schweine (mindestens 5 Stück) | 30,00 € |
Schafe, Ziegen | 18,00 € |
Lämmer, Kitze | 13,00 € |
Kaninchen | 5,00 € |
Für Notschlachtungen werden 400,00 € verrechnet. Dies aufgrund der anfallenden Kosten für die Fleischbeschau durch den Landesveterinärdienst, für die gesetzlich vorgeschriebenen Laboruntersuchungen, sowie für die Aufbewahrung der Fleischkörper. Sollte das Fleisch nach den Untersuchungen nicht zum Verzehr freigegeben werden, werden zusätzlich noch Entsorgungskosten von 1,50 € -2,00 € pro Kilo berechnet.
Informationen für den Tierkadavercontainer (Öffnungszeiten Dienstag, Mittwoch, Freitag jeweils von 8-10 Uhr):
- Bei Schafen und Ziegen die älter als 18 Monate sind und bei Rindern die älter als 4 Jahre sind und verendet, getötet oder notgeschlachtet wurden, ist ein Test auf SCRAPIE bzw. BSE zu machen, d.h. nur bei diesen Tieren ist es notwendig den Kopf getrennt zu lagern, damit die Probe entnommen werden kann.
- Der Kopf ist direkt vor Beginn der Halswirbel abzutrennen, da ansonsten keine Probe entnommen werden kann.
- Ein neues Formular muss ausgefüllt werden, wo die Daten des betroffenen Tieres und der Grund der Entsorgung angegeben werden muss (Verendung, Entsorgung Schlachtabfälle) und bei eventuell noch nicht gekennzeichneten Jungtieren die Ohrmarkennummer der Mutter angegeben werden muss.
Tarife für die Entsorgung der Tierkadaver
Tierärztlicher Dienst
Amtstierärztin: Dr. Silvia Knoflach