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Grundlage der Aufenthaltsabgabe ist der zeitweilige Aufenthalt zu touristischen Zwecken in Wohneinheiten auf dem Gemeindegebiet von Personen, die nicht in der Gemeinde ansässig sind.
Der Tarif wird nach Kategorien (ob Zentrum oder außerhalb des Zentrums) und nach Größe der Wohnung berechnet.
Die Aufenthaltsabgabe ist jährlich zu entrichten.
Die Aufenthaltsabgabe ist unabhängig von der Anzahl der Personen und der Nächtigungen zu entrichten.
Meldung einer Wohneinheit
05.01.2022 11:13