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Aufgrund neuer Bestimmungen, die die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen auf gesamtstaatlicher...
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Das Personalamt ist zuständig für die Verwaltung des Gemeindepersonals, einschließlich der Verfahren und Wettbewerbe für die Aufnahme von neuem Personal.
Das Personalamt kümmert sich um die Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, erstellt nach den Vorgaben des Stellenplans Rangordnungen und schreibt Wettbewerbe aus. Das Personalamt steht in Beziehung zu den Gewerkschaften und ist auch für eventuelle Disziplinarverfahren zuständig.
Wichtig ist der Gemeindeverwaltung die laufende Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese wird über das Personalamt abgewickelt.
Zuletzt aktualisiert: 07.08.2025, 10:57 Uhr